Arbeitsrecht
Im Bereich des Arbeitsrechts beraten und vertreten die Anwälte dieser Kanzlei sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber sowie Betriebs- und Personalräte. Die Fragestellungen stehen dabei zumeist im Zusammenhang mit der Begründung, der inhaltlichen Ausgestaltung oder der Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Darüber hinaus werden die Rechtsuchenden in dieser Kanzlei auch über die während des bestehenden Arbeitsverhältnisses zu beachtenden beiderseitigen Rechte und Pflichten beraten.
Die Problemfelder sind dabei vielfältig. Beratung kann hier für beide Seiten von Nutzen sein, bevor ein kostspieliger Prozess geführt wird, der oftmals einem unbelasteten Arbeitsverhältnis entgegensteht. Haben Sie also Fragen zum Abschluß und der Gestaltung von Arbeitsverträgen, zur Abmahnung, Arbeitszeiten, Urlaubsregelungen, Mutterschutz, Mobbing, Abschluss eines Aufhebungsvertrages, betriebsbedingter, verhaltensbedingter oder personenbedingter Kündigung, Änderungskündigung, oder Beendigungskündigung, außerordentlicher oder ordentlicher Kündigung oder zum Zeugnis?
Oder geht es um Fragen zum Arbeitslosengeld, einer möglichen Sperrzeit?
Vereinbaren Sie einen Termin.
Selbstverständlich vertreten die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner ihre Mandanten auch vor den Arbeitsgerichten, wenn sich eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht vermeiden lässt. Schwerpunktmäßig sind wir am Arbeitsgericht in Kiel und Neumünster aber auch vor dem Arbeitsgericht Lübeck oder den Arbeitsgerichten in Flensburg, Elmshorn und Hamburg tätig.
Die Zweigstelle der Kanzlei in Neumünster befindet sich in der Alten Papierfabrik in der Gartenstraße 10.
Diese befindet sich in unmittelbarer Nähe zum Arbeitsgericht Neumünster.