Energierecht

Die Kanzlei hat sich u.a. auf das Energie- und Energiewirtschaftsrecht spezialisiert. DieTätigkeit der Anwälte erstreckt sich von der Beratung bis hin zur gerichtlichen Vertretung bei Problemen mit der Genehmigung, der Errichtung sowie dem Betreiben von Windenergie- und Biomasseverwertungsanlagen.


Auch bei der geplanten Errichtung von Photovoltaikanlagen oder Kleinwindanlagen sowie Blockheizkraftwerken unterstützen die Rechtsanwälte dieser Kanzlei sie. Dabei werden sowohl die Fragen der Einspeisungsvergütung als auch baurechtliche Fragen beantwortet.

Bei Fragen über das Bestehen von Ansprüchen bei Mängeln der Anlagen zur Energiegewinnung aus erneuerbaren Energien arbeitet die Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner eng mit auf diesem Gebiet kompetenten Sachverständigen zusammen.

Zu dem Tätigkeitsbereich der Kanzlei gehört dabei selbstverständlich auch die Beratung und Betreuung der privaten Haushalte, soweit diese Probleme mit ihrem jeweiligen Energieversorger haben.
Dies betrifft die Abrechnungsfragen genauso wie etwaige Probleme beim Wechsel des Anbieters oder die Wirksamkeit von Preisanpassungsklauseln bei Strom, Gas oder Fernwärme.