Erbrecht
Zu den Mandanten der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner im Bereich des Erbrechts gehören Erblasser, Erben, Miterben, Vermächtnisnehmer und Pflichteilberechtigte.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei beraten z.B. bei der Aufsetzung letztwilliger Verfügungen (Testament, Erbvertrag, Berliner Testament), aber auch bei lebzeitigen Vermögensübertragungen (Schenkung, Überlassungsvertrag, Altenteilsvertrag).
Nach Eintritt des Erbfalls beraten wir Sie über Ihre Erb-, Pflichtteils- und Vermächtnisansprüche und kümmern uns um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Dabei sind Ihnen die Anwälte der Kanzlei auch bei der Auslegung unklarer Testamente behilflich.
Zudem beraten die Anwälte der Kanzlei Sie zu allen Fragen im Zusammenhang mit der Gestaltung und Auslegung von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen (Patiententestamente).