Familienrecht

Wir beraten und vertreten Sie vollumfänglich in allen familienrechtlichen Fragen außergerichtlich und soweit notwendig auch vor Gericht.

Das Familienrecht regelt u.a. die Aufhebung und Scheidung einer Ehe oder eingetragenen Lebensgemeinschaft sowie deren Folgen. Vor einer Trennung, im Trennungsjahr sowie im anschließenden Scheidungsverfahren beraten und betreuen wir Sie. Zu klären sind regelmäßig der Unterhalt von Ehegatten und Kindern, die elterliche Sorge und das Umgangsrecht für die Kinder sowie die Hausteilung und die Regelung über die Ehewohnung. Zur vermögensrechtlichen Auseinandersetzung gehören auch der Versorgungsausgleich und der Zugewinnausgleich.

Bei Scheidungen ist die Hinzuziehung einer Rechtsanwältin oder eines Rechtsanwalts unentbehrlich. Nicht nur dann, wenn Sie sich mit Ihrem Ehepartner streiten, stehen wir im Scheidungsverfahren an Ihrer Seite. Auch wenn sich die Eheleute über die Scheidung und deren Folgen einig sind, ist gesetzlich vorgeschrieben, dass zumindest der Ehepartner, der den Scheidungsantrag bei Gericht stellt, von einem Rechtsanwalt verteten wird.

Bei häuslicher Gewalt gegen Ehepartner und/oder Kinder erhalten Sie durch die Anwältinnen und Anwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner den erforderlichen Beistand. Über Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz haben nach der Reform zum 01.September 2009 nunmehr die Familiengerichte zu entscheiden.

Bei Anträgen für Prozeßkostenhilfe im Scheidungsverfahren sind wir Ihnen selbstverständlich behilflich.