Medizinstrafrecht/Arztstrafrecht

Die Fachanwälte für Strafrecht vertreten im Bereich des Medizinstrafrechts vor allem die Berufsträger aus
der Medizin und der Pharmazie aber auch Mitarbeiter gesetzlicher Krankenkassen sowie von Krankenhäusern.
Rechtsanwalt Höper ist sowohl Fachanwalt für Strafrecht als auch Fachanwalt für Medizinrecht. Diese
Kombination gewährleistet die kompetente Vertretung in diesem speziellen Rechtsgebiet.

Das Medizinstrafrecht umfasst neben dem klassischen Arztstrafrecht, bei dem es neben den Fällen von Behandlungsfehlern vor allem um den Abrechnungsbetrug geht, auch Verstöße gegen andere Nebengesetze wie zum Beispiel das Arzneimittelgesetz (AMG), das Apothekengesetz (ApoG) inklusive Apothekenbetriebsordnung (ApBetrO) oder das Embryonenschutzgesetz (ESchG).

Hochaktuell ist die Frage, ob der Vertragsarzt tauglicher Täter der Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 StGB sein kann. Hierzu wird eine Entscheidung des Großen Strafsenates des BGH erwartet.

Ein weiterer Aspekt ist die zunehmende Verzahnung der ambulanten und stationären Versorgung. Auch hier ergeben sich immer wieder strafrechtliche Probleme.

Problematisch ist aus ärztlicher Sicht, dass die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGH) beim Abrechnungsbetrug durch Ärzte eine streng formale Betrachtungsweise vornimmt. Der objektive Tatbestand des Betruges nach § 263 StGB wird dabei letztlich schon dann angenommen, wenn eine Abrechnungsvorschrift verletzt wird.

Die Vertretung der Berufsträger ist dabei nicht nur auf die Strafverteidigung gegenüber den
Strafverfolgungsbehörden und Gerichten begrenzt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner behalten dabei die Interessen des Betroffenen
umfassend im Blick. Dazu gehört auch die Vertretung gegenüber den kassenärztlichen Vereinigungen oder
ggf. den Arbeitgebern.

Die Fachanwälte für Strafrecht dieser Kanzlei sind Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins (DAV) und dort in der Arbeitsgruppe Arztstrafrecht aktiv tätig.