Mietrecht
Im Bereich des Mietrechts beraten und vertreten die Anwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner sowohl Mieter als auch Vermieter, Hausverwaltungen und Makler über Ihre Rechte aber auch Pflichten gegenüber dem Vertragspartner.
Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Mietobjekte.
Häufiger Streitpunkt aus Mietersicht sind Mängel am Mietobjekt. Feuchtigkeit in den Mieträumen, vor allem, wenn sich Schimmelflecken bilden, aber auch erhöhte Lärmbelästigung und ähnliches berechtigen den Mieter unter gewissen Voraussetzungen dazu, die Mietpreiszahlungen zu kürzen, also zu mindern.
Dabei muß die Minderung aber stets angemessen im Verhältnis zur entstandenen Beeinträchtigung sein.
Ein weiteres Problem für beide Seiten stellt die Ausführung von Schönheitsreparaturen dar.
Insbesondere nach dem Auszug eines Mieters gibt es häufig Streitigkeiten über den Zustand eines Mietobjekts.
Hier gilt es, den Zustand des Objekts zu erfassen und festzustellen, wer für die Kosten von Schönheitsreparaturen oder auch notwendigen Renovierungsarbeiten aufzukommen hat.
Dabei ist zu klären, ob zur Kostendeckung die Mietkaution vorerst einbehalten oder sogar die Begleichung von Handwerkerrechnungen vom Mieter verlangt werden darf.
Gern beraten wir auch bei Fragen nach der Rechtmäßigkeit einer Renovierungsmaßnahme, einer Mietpreiserhöhung oder wenn es um die Räumung von Mieträumen geht.
Auch das Thema der Eigenbedarfsansprüche wirft sowohl für Mieter als auch Vermieter häufig Probleme auf und kann zu Streitigkeiten führen.
Zudem prüfen wir Ihre Nebenkostenabrechnung, um deren Rechtmäßigkeit zu gewährleisten.