Ordnungswidrigkeitenrecht

Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeiten umfasst unter anderem die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß, und weiteren Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung.

Ordnungswidrigkeiten können aber nicht nur im Straßenverkehr begangen werden. So sind z.B. im Bereich des Fischereirechts bei Verstößen gegen die dortigen Regelungen empfindliche Geldbußen vorgesehen.

Sollten Sie einen Bußgeldbescheid erhalten haben, ist Eile geboten, da lediglich innerhalb einer Frist von zwei Wochen Einspruch gegen diesen eingelegt werden kann.
So empfehlen wir, schnellstmöglich einen Termin mit einem unserer Anwälte zu vereinbaren, der Sie über die Erfolgsaussichten im Falle eines Vorgehens gegen den Bußgeldbescheid informieren kann.
Bei guten Erfolgsaussichten können wir dementsprechend schnell handeln.

Die Anwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner legen für Sie umgehend Einspruch gegen den Bußgeldbescheid ein und übernehmen Ihre Vertretung vor Gericht.