Recht der Luftfahrt

Durch die stetige Zunahme des nationalen und internationalen Luftverkehrs, aber auch durch die vermutete Gefahr terroristischer Anschläge wurden auch in Deutschland fast alle nationalen Gesetze geändert.
Hinzu kommen die Änderungen, die aufgrund der Zusammenlegung der einzelnen nationalen Luftfahrtbehörden zu einer Europäischen Zentralbehörde (JAR und EASA) erfolgt sind und in Zukunft noch erfolgen werden.

Natürlich betrifft dies ebenfalls das gesamte Spektrum der allgemeinen Luftfahrt. Ein Brennpunkt der aktuellen Rechtsdiskussion ist die sogenannte "Zuverlässigkeitsprüfung (ZÜP)"
im Rahmen des Luftsicherheitsgesetzes. (weitere Informationen auch unter http://www.aopa.de)

Bei Problemen bezüglich der ZÜP, aber auch bei anderen rechtlichen Belangen rund um das Thema Allgemeine Luftfahrt und Geschäftsfliegerei, beraten und vertreten Sie die Rechtsanwälte dieser Kanzlei.

Da das Luftrecht in viele Rechtsgebiete hereinstrahlt, wird der vornehmlich in diesem Rechtsgebiet tätige Rechtsanwalt Klötzer auch von den übrigen Anwälten der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner unterstützt. Vielfach sind nämlich auch Rechtsfragen aus dem Bereich des Arbeits-, Verwaltungs- oder gar des Strafrechts von Belang, so dass der Zugriff auf die entsprechende Fachkompetenz unerlässlich ist.

Rechtsanwalt Klötzer ist selbst begeisterter Flieger und Mitglied im Arbeitskreis fliegender Juristen und Steuerberater in der AOPA Germany und bietet darüber hinaus über die Klötzer Aviation Services GmbH & Co. KG ein innovatives und umfangreiches Dienstleistungsangebot für die Allgemeine Luftfahrt.