Reiserecht
Urlaub soll der Erholung dienen. Bei Reisemängeln wird dieses Ziels des Urlaubs oft nicht erreicht. Aber
auch bei geschäftlichen Reisen erwartet der Reisende einen reibungslosen Ablauf. Treten hier Probleme
wie Verspätungen oder (Flug-)Ausfälle auf, stellt sich die Frage, welche Rechte der Kunde hat und wie er
diese wirksam durchsetzen kann.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner vertreten Reisende bei solchen Problemen
gegenüber den Reiseveranstaltern und/oder den sonstigen Vertragspartnern. Dabei sind kurze Fristen
zu beachten, so dass ein schnelles Handeln geboten ist.
Die aktuelle Problematik der Flugausfälle durch die isländische Vulkanasche gehört dabei genauso dazu
wie auch die damit begründeten Rücktrittserklärungen der Reiseveranstalter.
Dabei ist auch die Kenntnis der europäischen Richtlinien und Verordnungen notwendig, weil das Reiserecht
neben den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) vor allem durch europäische Normen
geregelt wird. So hat die Fluggastrechte VO (EG) Nr. 261/2004 Bedeutung bei Flugausfällen und
Verspätungen.