Sozialrecht

Das Sozialgesetzbuch formuliert die Aufgabe des Sozialrechts dahingehend, dass dazu beigetragen werden soll, ein menschenwürdiges Dasein zu sichern, gleiche Voraussetzungen für die freie Entfaltung der Persönlichkeit, insbesondere auch für junge Menschen, zu schaffen, die Familie zu schützen und zu fördern, den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen und besondere Belastungen des Lebens, auch durch Hilfe zur Selbsthilfe, abzuwenden oder auszugleichen.

Im Bereich des Sozialrechts beraten und vertreten die Anwälte Sie bei Problemen im Rahmen von sozialer Vorsorge, sozialen Hilfen, Förderungen und Entschädigungen aber auch im Bereich des Medizinrechts bei vertragsärtzlichen Fragestellungen.

Unter den Begriff der sozialen Vorsorge fallen Probleme mit Kranken-, Pflege-, und Unfallversicherungen. Streitigkeiten auf diesem Gebiet sind für den Betroffenen oft finanziell sehr belastend. Es handelt sich vorwiegend um die Geltendmachung und Durchsetzung von Zahlungsansprüchen gegenüber den Kostenträgern sowie die Anerkennung von Krankheitszuständen wie beispielesweise der Erwerbsunfähigkeit.

Die Anwälte der Kanzlei beraten und vertreten Sie auch bei Problemen, die im Zusammenhang mit der Gewährung von sozialen Hilfen auftreten. Zu nennen sind hierbei insbesondere das Arbeitslosengeld II, besser bekannt als Hartz IV, und die Grundsicherung. Ein Schwerpunkt der Tätigkeit in diesem Bereich liegt in der Überprüfung von Arbeitslosengeld II-Bescheiden. Dabei ist es beispielsweise wichtig, die neuste Rechtsprechung zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen des Partners einer nichtehelichen Lebenspartnerschaft zu beachten. Auch beraten wir Sie gern zum genehmigten Freibetrag und zur Anrechnung von eigenen Ersparnissen im Rahmen der Gewährung von Arbeitslosengeld II.

Die soziale Förderung umfasst unter anderem die Zahlung von Kindergeld, Erziehungsgeld und des Unterhaltsvorschusses. Auch Wohngeldansprüche fallen unter die soziale Förderung. Hierbei wird dem Anspruchsberechtigten ein Zuschuss zu seiner Miete gewährt. Auch in diesem Bereich helfen wir Ihnen gern, Ihre Ansprüche durchzusetzen.

Im Rahmen der sozialen Entschädigungen verteten die Anwälte der Kanzlei Sie unter anderem bei der Geltendmachung von Wehrdienstschäden und Opferentschädigungen.