Verkehrsrecht

Das Verkehrsrecht teilt sich in verschiedene Bereiche auf. Zum einen geht es hier um die privatrechtliche Auseinandersetzung nach einem Verkehrsunfall, zum anderen um Straf- und Ordnungswidrigkeiten-
verfahren im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr. Schließlich gehört hierzu auch das verwaltungsrechtliche Fahrerlaubnisrecht.

Ein Verkehrsunfall hat oft schwerwiegende Folgen für alle Beteiligten. In der Regel entstehen Schaden-
e
rsatz- und Schmerzensgeldforderungen. Dabei ist zu beachten, dass oft nicht nur der Fahrer, sondern auch der Halter des Fahrzeugs in Anspruch genommen werden kann.

Ersatzansprüche können für sämtliche Schäden entstehen, die an den unmittelbar am Unfall beteiligten Fahrzeugen entstanden sind. Zudem können Schadensermittlungskosten, Kosten für den Entzug der Nutzungsmöglichkeit des Fahrzeugs, Sachverständigenkosten, Anwaltskosten, Kleidungsschäden und Verdienstausfallentschädigungen Schadenersatzpositionen darstellen.

Der Schmerzensgeldanspruch stellt einen Ausgleich für die körperliche Beeinträchtigung und den zeitlichen Aufwand der medizinischen Heilbehandlung dar. Seine Höhe ist daher von verschiedenen Umständen abhängig, wie z.B. der Schwere der Verletzung und der Dauer der Heilbehandlung sowie dem Auftreten etwaiger Spätfolgen. Insbesondere aufgrund der eventuell eintretenden Spätfolgen lässt sich oft unmittelbar nach einem Unfall noch gar nicht überblicken, welchen Umfang der tatsächliche Anspruch haben wird. Daher ist es wichtig, sich rechtzeitig anwaltlicher Hilfe zu bedienen, um nicht mit unzureichender Sachkenntnis gegenüber der gegnerischen Versicherung Erklärungen abzugeben, die dazu führen, dass die Versicherung für später auftretende Folgen nicht eintritt.

Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner prüfen für Sie, welche Ansprüche Sie auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haben, und helfen Ihnen bei der Durchsetzung dieser Ansprüche. Dabei übernehmen wir für Sie zunächst die oft zermürbende Korrespondenz mit der Gegenseite, insbesondere mit den Kfz-Haftpflichtversicherungen. Sollten sich Ihre Ansprüche nicht auf außergerichtlichem Wege durchsetzen lassen, vertreten die Anwälte der Kanzlei Sie darüberhinaus auch im streitigen Verfahren vor Gericht.

Zudem werden wir Sie selbstverständlich auch im Falle eines gegen Sie gerichteten Straf- oder Ordnungswidrigkeitsverfahrens unterstützen und verteidigen.

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