Versicherungsrecht

Einer der Schwerpunkte der Tätigkeit der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner stellt das Versicherungsrecht dar. Zumeist geht es dabei um die Frage, ob der Versicherer verpflichtet ist, die vom Versicherungsnehmer beanspruchte Versicherungsleistung zu erbringen. Gern übernehmen die Anwälte der Kanzlei für Sie die lästige Korrespondenz mit der eigenen oder der gegnerischen Versicherung
( z.B. bei einem Verkehrsunfall). Im Bereich des Versicherungsrechts sind spezielle Kenntnisse erforderlich, ohne die schnell Ansprüche verloren gehen. Diesbezüglich werden Sie hier über Ihre Obliegenheiten bei der Schadensmeldung informiert.

Aber auch wenn gerichtliche Hilfe notwendig wird, um z.B. die Ansprüche gegenüber der Berufsunfähigkeits-
versicherung, der Krankenversicherung oder der Haftpflichtversicherung durchzusetzen, finden Sie hier den kompetenten Ansprechpartner.