Vertragssrecht

Grundsätzlich gilt in Deutschland Vertragsfreiheit, jedes beliebige Schuldverhältnis kann somit vereinbart werden. Dennoch müssen diese Vereinbarungen im Einklang mit der gültigen Rechtsordnung stehen, sie dürfen z.B. nicht sittenwidrig sein. Je nach Vertragsgegenstand kommen demnach diverse Vorschriften hinzu, die beispielsweise das Widerrufsrecht betreffen, Sachmängelgewährleistungen regeln und grundsätzlich die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) betreffen.

Vor Abschluss eines Vertrages, also bereits bei der korrekten Vertragsgestaltung, ist anwaltlicher Rat wichtig. Hierbei unterstützt Sie unsere Kanzlei in vollem Umfang.

Wir legen Verträge für die unterschiedlichsten Bereiche aus, wie beispielsweise bei Kauf-und Miete von Immobilien.

Ebenfalls bieten wir juristische Beratung rund um das Thema Ehevertrag an oder gestalten Verträge mit einseitigen rechtlichen Regelungen, die sehr persönliche Entscheidungen von Ihnen betreffen.
Hier seien das Testament und die in den Medien immer wieder thematisierte Patientenverfügung erwähnt.
Im Falle des Falles sichern Sie so Ihren Nachlass bzw. bei krankheitsbedingter Handlungsunfähigkeit gibt die Patientenverfügung Ihnen ein rechtliches Instrument, das vor medizinischen Behandlungen, die Sie nicht wollen, schützt.

Wo rechtlich erforderlich, arbeiten wir eng mit Notaren zusammen. Im Gegensatz zu den neutralen Notaren sind wir allerdings der Vertreter Ihrer Interessen, die wir gern in Vertragsverhandlungen für Sie wahrnehmen.

Weiterhin prüft unsere Kanzlei auch bestehende Verträge und AGB's auf ihre Gültigkeit und berät und vertritt bei bestehenden Streitigkeiten, damit Sie von Anfang an auf der sicheren Seite sind.