Verwaltungsrecht

Mit dem öffentlichen Verwaltungsrecht werden wir in den unterschiedlichsten Bereichen unseres Lebens konfrontiert. Das Verwaltungsrecht umfasst dabei jede Handlung und jede Maßnahme bei der auf einer Seite der Staat als Behörde oder Amt beteiligt ist.

Die Anwälte dieser Kanzlei unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer öffentlich-rechtlichen Ansprüche und stehen Ihnen zur Seite, wenn es um die Abwehr rechtswidriger Eingriffe von Trägern von Hoheitsgewalt in Ihre Rechte geht. Dabei beraten und vertreten wir Sie im Verwaltungsrecht unter anderem in den Gebieten Ausländer- und Asylrechtrecht, öffentliches Baurecht, Beamtenrecht und Öffentliches Dienstrecht, Fahrerlaubnisrecht, Gewerberecht, sowie dem Hochschulrecht.

Im Bereich des Verwaltungsrechts gilt es Einiges zu beachten, wenn Sie ein Handeln des Staates gegen Sie verhindern wollen oder Sie ein Tätig werden zu Ihren Gunsten oder gegenüber Dritten erwirken wollen. Es gibt die Möglichkeit im Rahmen eines Eilrechtsschutzes eine vorläufige Regelung herbeizuführen, wenn ein langes Verfahren droht. Auch kann es erforderlich sein, eine sofortige Vollziehbarkeit eines Bescheides zu suspendieren.