Zivilrecht
Die Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner berät und vertritt sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen
in allgemein zivilrechtlichen Fällen. Darunter ist vor allem die Begründung und die Durchführung sowie die Beendigung von Vertragsverhältnissen zu verstehen.
Jeder schließt täglich eine Vielzahl von Verträgen ab. Dies geschieht zum Teil bewusst, zum Teil aber auch, ohne eine Handlung als Vertragsabschluß wahrzunehmen. Entgegen einer weit verbreiteten Ansicht liegt ein Vertrag nicht nur dann vor, wenn man "etwas Schriftliches in den Händen hält".
Neben dem Kaufvertrag gibt es noch eine Vielzahl weiterer Verträge.
Einige sind gesetzlich geregelt, wie etwa der Tausch, die Schenkung, die Miete, die Pacht, der Darlehensvertrag, der Dienstvertrag oder der Werkvertrag.
Daneben gibt es auch nicht geregelte Verträge wie den Leasingvertrag, den Franchise-Vertrag oder den Factoring-Vertrag. Häufig liegen auch Mischformen dieser Verträge vor. Zudem sind oft Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB ) als Bestandteil von Verträgen zu beachten.
Die meisten Vertragsverhältnisse werden ohne Probleme abgewickelt. Leider kommt es jedoch hin und wieder vor, dass z.B. die bestellte Ware beschädigt oder auch gar nicht geliefert wird, das neu gekaufte Auto entgegen den Angaben des Verkäufers bereits in einen Unfall verwickelt war, ein Gegenstand nach der Reparatur durch einen Handwerker immer noch defekt ist oder der andere Vertragspartner den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlt.
Die Rechtsanwälte der Kanzlei Ingwersen, Höper & Partner prüfen, welche Ansprüche z.B. auf Mängelbeseitigung, Preisminderung, Rücktritt, Kündigung, Widerruf und Schadenersatz bestehen.
Oft reicht es schon, wenn sich der Anwalt mit dem Vertragspartner in Verbindung setzt. Nur wenn auf diesem Wege keine Einigung erzielt werden kann, ist eine gerichtliche Auseinandersetzung erforderlich, bei der die Rechtsanwälte Ihnen selbstverständlich gern zur Seite stehen.